Deine Berufsbezeichnung kann zu einer Klage führen

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Heilpraktiker Psychotherapie online

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Heute geht es um die Frage, welche Berufsbezeichnung du führen darfst nach der bestandenen Überprüfung durch das Gesundheitsamt.Wenn ich durch Berlin gehe, und mir die Praxisschilder all der Menschen anschaue, die nach dem Heilpraktikergesetz die Berufsbezeichnung Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie führen dürfen, dann steht auf gefühlt 100 % aller Praxisschilder entweder Heilpraktiker für Psychotherapie oder Heilpraktiker Psychotherapie. Ich kenne in der Tat nur eine Person, die auf ihrem Schild wortwörtlich „Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ stehen hat.  Im April 2016 fand ich im Internet einen Hinweis darauf, dass vor dem Landgericht Wuppertal Klage geführt wurde gegen die Berufsbezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie. Diese sei wettbewerbswidrig, weil irreführend. Das Landgericht Wuppertal kam Ende März 2016 zu dem Schluss, dass die Berufsbezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie nicht irreführend ist. Aber dieses Urteil ist nicht allgemeingültig.Welche Berufsbezeichnung ist erlaubt und welche nicht? Und wer kann gegen mich klagen, wenn ich in seinen Augen die falsche Bezeichnung führe?Eines möchte ich von vornherein klarstellen: Dies hier ist keine Rechtsberatung. Ich möchte nur Fakten aufzählen zu Gesetzen, Urteilen und Durchführungsverordnung und dir damit Informationen für deine eigene Entscheidungsfindung an die Hand geben.Im Heilpraktikergesetz von 1939 steht in Paragraph 1 Abs. 3: „er führt die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“.“ Das trifft für den „großen“ Heilpraktiker zu. Seit 1993 gibt es die beschränkte Heilpraktiker-Zulassung auf das Gebiet der Psychotherapie nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 21.01.1993 (3 C 34.90 - BVerwGE 91, 356) Für diese beschränkte Zulassung hat der Gesetzgeber keine entsprechende Regelung zur Berufsbezeichnung getroffen. Es gibt Gerichtsurteile und Durchführungsverordnungen dazu, die jedoch nicht allgemeingültig sind.Eines ist ganz eindeutig und klar: Ein Heilpraktiker Psychotherapie (ich verwende den Begriff hier, weil er gebräuchlich ist) darf sich keinesfalls Psychotherapeut nennen!Am 01.01.1999 trat das Psychotherapeutengesetz in Kraft.  Dieses Gesetz regelt klar, wer sich Psychotherapeut nennen darf: und zwar Psychologische Psychotherapeuten, Kinder und Jugendlichen-Psychotherapeuten und Ärzte mit einer psychotherapeutischen Facharztausbildung. Wer sich Psychotherapeut nennt und nicht die Approbation besitzt, der macht sich strafbar nach § 132 a Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Nach § 132 a Abs. 2 sind ebenso solche Bezeichnungen untersagt, die den geschützten Berufsbezeichnungen „zum Verwechseln ähnlich sind“ . Diese Formulierung sorgt für Unsicherheit darüber, welche Berufsbezeichnung zulässig ist und welche nicht. Ist etwas die Berufsbezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie der Bezeichnung Psychotherapeuten zum Verwechseln ähnlich?Oder ist die Ernennung von Heilpraktiker für Psychotherapie seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes sogar überflüssig und nicht mehr zulässig?Im Jahr Oktober 2005 gab es vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen ein Urteil unter dem Aktenzeichen Aktenzeichen: 1 A 260/04 welches feststellte, dass weiterhin Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie zugelassen werden dürfen und dass das Psychotherapeutengesetz darauf keinen Einfluss hat. Seit 1999 gibt es immer wieder Verwaltungen, Verbände oder Personen, die die Meinung vertreten, dass für den unbedarften Behandlungsuchenden die unterschiedliche Qualifikation nicht klar ersichtlich ist zwischen den Bezeichnungen Psychotherapeut und Heilpraktiker für Psychotherapie. Die zum Heilpraktikergesetz entsprechend erlassenen Durchführungsverordnungen der einzelnen Länder regeln die Berufsbezeichnung für Heilpraktiker Psychotherapie nicht einheitlich.Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet für Psychotherapie werden in Brandenburg und Schleswig-Holstein ernannt.In Nordrhein-Westfalen lautet die Berufsbezeichnung laut Durchführungsverordnung Heilpraktiker (Psychotherapie),. In den Durchführungsverordnungen der Länder Bayern, Hessen, Baden-Würtemberg und Sachsen wird festgestellt, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Berufsbezeichnung gibt und dass die Bezeichnung Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie empfohlen wird. In Sachsen-Anhalt wird die Berechtigung erteilt die Bezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie zu führen. Die Durchführungsverordnungen weiterer Bundesländer liegen mir nicht vor.In meinem Blog und auf Pinterest findest du eine Zusammenstellung von Urteilen und Durchführungsverordnungen zum Thema.Eine Privatklage gegen die Berufsbezeichnung eines Heilpraktikers für Psychotherapie ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft kann nur nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) betrieben werden. Die Intention des Gesetzes ist der Schutz vor unfairer Wettbewerbsverzerrung. Klageberechtigt nach UWG sind Unternehmen, die mit dem Beklagten in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, rechtsfähige Unternehmerverbände, qualifizierte Einrichtungen zum Schutz von Verbraucherinteressen, Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern. Einzelne Verbraucher sind nicht klageberechtigt. Wenn diese gegen einzelne Berufsbezeichnungen etwas unternehmen möchten, so können sie sich an Verbraucherschutzorganisationen wenden oder eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellen.Von dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg und vor dem Landgericht Wuppertal gab es Klagen. Die Gerichte kamen beide zu dem Urteil, dass in den genannten Fällen die Berufsbezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie nicht rechtswidrig ist.Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Würtemberg empfiehlt folgende Berufsbezeichnungen:    •    Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie    •    Heilpraktiker für Psychotherapie    •    Heilpraktiker nur für Psychotherapie    •    Heilpraktiker (Psychotherapie).Zu beachten ist, dass es sich dabei nur um Empfehlungen handelt.Mein Fazit lautet:Ganz eindeutig bezüglich der Berufsbezeichnung ist Folgendes:     •    Der Begriff Heilpraktiker muss enthalten sein und sollte nicht abgekürzt werden.     •    Die Bezeichnung Psychotherapeut ist gesetzlich geschützt und darf von nicht approbierten Therapeuten nicht verwendet werden.    •    Wenn in der Urkunde des Gesundheitsamtes eine Berufsbezeichnung genannt ist, dann ist diese Bezeichnung im Zweifel zu verwenden. Shownotes:Psychotherapeutengesetz - PsychThGHeilpraktikergesetz - HeilprGOberverwaltungsgericht Bremen Aktenzeichen 1 A 260/04  20.12.2005BVerwG, 21.01.1993 - BVerwG 3 C 34.90 Landgericht Wuppertal, 31.03.2016 - Az.: 12 O 126/15 OVG Lüneburg 8. Senat, Beschluss vom 07.02.2011, 8 LA 71/10AZ: 22 - 6401/7+1 vom 8. März 2012, BrandenburgAmt für Gesundheit, Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten Kiel, aktuell Juni 2016: "In Schleswig-Holstein Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 18.5.1999 - III B 2 - 0401.2 (am 1.1.2003 MGSFF) NRWBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, vom 27. Januar 2010 Az.: 32-G8584-2009/1-5Abschnitt 5 HPGDRL Richtlinien zur Durchführung des HeilpraktikergesetzesLandesrecht Hessen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung desHeilpraktikergesetzes (Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift – HP-VwV) Vom 23. Juni 2014 – Az.: 34-5418.1-002.03 Baden-WürtembergMinisterium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt, Aktenzeichen: 22-41021/1, Erlassdatum: 23.07.2013Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, 25. März 2014: insbesondere Anlage 2Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Würtemberg http://www.heilpraktiker-psychotherapie-online.comhttp://www.heilpraktiker-psychotherapie-online.com/podcastE-Mail Marie-Theres TschierschPinterest Heilpraktiker Psychotherapie Online