In Kenia gilt Fürsorgearbeit jetzt als Arbeit

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Das Oberste Gericht hat entschieden, dass das Kümmern um Haushalt und die Kindeserziehung wie ein Vollzeitjob zu betrachten sind. Im konkreten Fall einer Scheidung gab das Gericht der Frau Recht, die zu Hause unbezahlte Fürsorgearbeit geleistet hatte und nun die Hälfte des Besitzes zugesprochen bekam.