Keine Covid-Entschädigung für selbständige Berner Ärztin

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Regionaljournal Bern Freiburg Wallis

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Eine selbständig erwerbende Ärztin ist mit ihrem Begehren auf coronabedingten Erwerbsersatz für die Zeit vom 17. März bis 27. April 2020 beim Bundesgericht abgeblitzt. Die damals gültige Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall schliesst eine Entschädigung aus. Weiter in der Sendung: * Zwischen Belpberg und Aare sucht der Kanton Bern einen Standort für eine neue Wasserfassung für den Grossraum Bern. * Der Kanton Wallis will nach Erfahrungen im Oberwallis nun mit einer neuen Plattform über die Altlasten in der Region Chablais informieren.