Was ändert sich mit der 44. BImSchV?

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Die 44. BImSchV beschäftigt sich mit mittelgroßen Feuerungsanlagen von 1 bis 50 Megawatt. Einzelmessungen an nicht genehmigungsbedürftigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit weniger als 10 MW kann jetzt der Schonsteinfeger/die Schornsteinfegerin durchführen. Da in Deutschland etwa 25.000 Öl- und Gasfeuerungsanlagen davon betroffen sind, eröffnet sich ein neues Aufgabenfeld für das Schornsteinfeger-Handwerk. Wie genau der Ablauf der Messung ist und wie sich die 44. BImSchV für den Schornsteinfeger lohnen kann, erfährst du in dieser Folge. Haben Sie Fragen zum Thema? Wir helfen dir gerne unter info@woehler.de oder telefonisch unter 02953 73 100.