Wiedereinführung einer „Spekulationsfrist“ in Österreich geplant!

Share:

Listens: 0

Stegamos: Visionäre Investments

Business


Am 1. April 2012 wurde in Österreich die sogenannte Spekulationsfrist endgültig aufgehoben. Diese sah vor, dass Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit wurden, wenn man die dahinterliegenden Wertpapiere, länger als ein Jahr in seinem Depot hielt. Noch schlimmer wurde es im Jahre 2016, als die KESt von 25% auf 27,5% angehoben wurde. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich auch keinen Sparer-Pauschbetrag, der einem einen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge bis 801 € gewährt.   Nun gibt es aber für alle österreichischen Börsianer einen Lichtstreif am Horizont. Denn das neue österreichische Regierungsprogramm (2020 – 2024), verspricht nun eine: „Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten“