027_Corona-Soforthilfen - Dschungel oder Durchblick?

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Wenn’s um Deine Mäuse geht - Der Finanzpodcast mit Alexander Katz

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Es gibt täglich neue Infomationen zu Zuschüssen, subventionierte Förderkredite, Steuervergünstigungen, zinsgünstige Kredite, Kredite mit Haftungsfreistellungen etc. Bist Du dir sicher, gerade im Hinblick auf die Zuschüsse alle Voraussetzungen zu kennen und zu erfüllen? Welche weiteren Förderprodukte oder Steuervergünstigungen gibt es für Dich zum Beispiel als: -Soloselbständiger und Gewerbetreibender -Kleinstunternehmer und Unternehmer -Freiberufler -Künstler -Angestellter -Zahnarzt und Physiothearpeut -Student Hierzu wird es in den nächsten kompakten Podcastepisoden weitere Informationen geben. Diese versuche ich -soweit möglich- zu bündeln und dir die wichtigsten Informationen an Hand zu geben. Heute spreche ich über Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmer und Soloselbständige. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, auch das Antragsverfahren. Und diese können für Dich gravierende Fallstricke enthalten. Nämlich dann, wenn Du vielleicht gar keinen Anspruch auf diese Soforthilfen hast oder sich dein Liquiditätsengpass nicht in der beantragten Größenordnung bewegt. Hier habe ich intensiv recherchiert, da ich selbst auch Soloselbständiger bin und mir die Frage auch gestellt habe, bin ich Antragsberechtigt und wenn ja, in welcher Größenordnung habe oder hätte ich überhaupt einen (nachweisbaren) betrieblichen Liquiditätsengpass? Denn dieser darf nicht mit einem privaten Engpass verwechselt werden! Eine falsche Einschätzung bzw. Interpretation könnte sich für dich nachteilig auswirken, wenn der Bund bzw. die Länder in 2021 wieder Rückforderungen stellen oder dir sogar unterstellen, falsche Angaben gemacht zu haben, was dir vielleicht bei der Antragstellung nicht bewußt war.