Erfahrungsaustausch 27.4. Teil 1: Uneinheitlichkeit und Willkür von Behörden durch die Corona-Schutzverordnung

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Umgang mit Behörden bei Uneinheitlichkeit und Willkür Die größte Herausforderung für Franchisesysteme ist derzeit, dass es in den einzelnen Bundesländern und selbst innerhalb eines Bundeslandes zwischen den einzelnen Behörden große Unterschiede bei den Regelungen gibt, die über eine Betriebs-Wiedereröffnung entscheiden. Manche Franchisenehmer können tätig werden, manche nicht. Derzeit wird von klassischen Unternehmen wie auch Franchisesystemen vermehrt der Klageweg gegen die Corona-Schutzverordnung eingeschlagen, um gegen willkürliche Entscheidungen und Regelwerke vorzugehen. Sportscheck wehrt sich beispielsweise gegen das Kriterium der Ladenfläche von 800 Quadratmetern. Diese Zahl erscheint willkürlich gewählt und auf diesem Wege wird dagegen vorgegangen und zwar immer mit dem Vorbehalt 'wir machen Schadensersatz gelten'. Dies halten sie sich offen - Stichwort "Amtshaftungsansprüche". Auch das Franchisesystem Janny's Eis wehrt sich juristisch gegen die Regeln zur Öffnung von Eisdielen in Schleswig Holstein, die sich beispielsweise von den Regeln in NRW unterscheiden. Obwohl innerhalb eines Franchisesystems die Sachverhalte eigentlich immer gleich sind, entscheiden Behörden jeweils unterschiedlich. Das führt dazu, dass manche Franchisenehmer eines Systems tätig werden dürfen und andere nicht - wohlgemerkt sogar im gleichen Bundesland. Aus dem Erfahrungsaustausch heraus entstand die Idee, Behörden-Erfolge oder Behörden-Strategien zu sammeln. Aus diesem Grund wurde die Seite www.franchiseuniversum.de/behoerden-strategien ins Leben gerufen. Hier können Franchisesysteme ihre Erfolge oder Strategien, bis hin zum Klageweg, eintragen und so mit anderen Franchisegebern teilen. Dr. Volker Güntzel sieht darin große Vorteile für die gesamte Franchise-Wirtschaft.