Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

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Aus der Praxis

Religion & Spirituality


In Deutschland verfügt weniger als die Hälfte der über 65-Jährigen Menschen über eine Patientenverfügung. Häufig können Patienten krankheitsbedingt nicht mehr selbst entscheiden, welche Behandlung sie wünschen. Vorsorge hilft! Es gibt aus juristischer Sicht diverse Möglichkeiten, die gewünschte medizinische Behandlung vorauszubestimmen.In diesem Vortrag erläutert Carola Büning die verschiedenen juristischen Begriffe wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Generalvollmacht. Die Zuschauer erhalten wichtige Hinweise, welche Vorkehrungen sinnvoll getroffen werden müssen. Referentin: Rechtsanwältin Carola Büning, Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht