Sonderfolge: Stand der Dinge

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Der Fotografie Podcast

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In dieser Folge sprechen wir über unsere aktuelle Situation, Möglichkeiten und Folgen der Corona Pandemie.“Liebe Community, mittlerweile hat das Coronavirus auch manchen Mandanten unserer Kanzlei Absagen und Kündigungen beschert. Wie könnt Ihr mit einer drohenden oder bereits ausgesprochenen Absage eines Fototermins umgehen? Zurzeit gibt es noch keine Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Auch besteht noch keine klare Definition, ob das Coronavirus COVID-19 nun eine Epidemie in Deutschland ist oder nicht. Das ist die momentane Lage.Wann dürfen Verträge gekündigt werden?Verträge können aus behördlichem Grund, höherer Gewalt, wirtschaftlicher Unmöglichkeit und wichtigem Grund gekündigt werden.Dabei ist es egal, wie Verträge und AGB formuliert sind.Behördlicher GrundWird die Veranstaltung auf behördliche Anordnung hin abgesagt, besteht generell die Möglichkeit einer Prüfung des Absage durch den Veranstalter.Hier kann beispielsweise im Eilverfahren ein Gerichtsurteil zur Prüfung herangezogen werden. Unterlässt der Veranstalter dies, kann ein Ersatz des Schadens gefordert werden.Höhere GewaltHöhere Gewalt ist ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftige Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis (BGH, Urteil vom 16.05.2017 – X ZR 142/15).Zurzeit werden Krisenstäbe und besondere Institutionen eingerichtet um das Coronavirus und dessen Ausbreitung zu überwachen und zu verhindern.Stellt dies einen ausreichenden Beweis für eine Epidemie dar?Im Vergleich zu den Urteilen während der SARS Ausbreitung kann man hier deutlich widersprechen. Daher ist eine Absage aus Höherer Gewalt unrealistisch.Wirtschaftliche UnmöglichkeitHier ist als Beispiel die ITB zu nennen. Wirtschaftliche Unmöglichkeit ist, wenn für den Veranstalter zwar ein Leistungserfolg besteht, er dafür aber einen extremen Aufwand betreiben muss, der den Erfolg übersteigt.Trotzdem ist hier zu prüfen, ob ein Veranstalter dies lediglich aus präventiven Gründen unternimmt.Eine Prüfung der beteiligten Personen auf den Kontakt mit Corona-Infizierten ist leicht durch eine unterschriebene Erklärung am Eingang möglich. Auch können verbesserte Hygienemaßnahmen zum problemlosen Verkauf einer Veranstaltung führen.Wichtiger GrundDer wichtige Grund ist dann gegeben, wenn es für beide Vertragsparteien nicht zumutbar ist, einen Vertrag zu erfüllen.Da bei Corona allerdings eher eine abstrakte Gefahr, als eine konkrete Bedrohung besteht, ist auch hier zu prüfen, ob eine Absage rechtmäßig ist.So viel zu den juristischen Möglichkeiten.Was ist jetzt zu tun?Ziel jeder Maßnahme ist zurzeit die Sicherung der Liquidität.Es ist im Prinzip egal, aus welchem Grund eine Veranstaltung zurzeit wegen Corona abgesagt wird. Geht Ihr gerichtlich gegen den Kunden vor, wird dieser sicher nicht zurück kommen.Daher ist es sinnvoll die Krise als Chance zu nutzen und mit dem Kunden über eine Verschiebung zu sprechen.Der Bedarf bleibt bestehen, nur ist der Termin zurzeit nicht passend. Daher könnt Ihr dies auch gleich bei der Absage mit dem Kunden besprechen und einen neuen Termin ausmachen.„Sehr geehrter Kunde, auch ich finde Ihre Entscheidung sinnvoll. Ein neuer Termin könnte im September stattfinden. Hierfür unterbreite ich Ihnen folgendes Angebot“Bei angezahlten Terminen könnt Ihr die Anzahlung als Gutschein refundieren. Prinzipiell seid Ihr nicht dazu verpflichtet, Rückzahlungen zu leisten, es sei denn, ein wichtiger Grund liegt vor.Trotzdem rate ich hier auch auf den Kunden einzugehen und einen neuen Termin auszumachen oder wenigstens einen neuen Zeitraum festzulegen.Bitte achtet darauf, dass die Absage des Termins auch definitiv ist. Der Kunde muss wissen, dass er sich nicht wieder zurück entscheiden kann und er unbedingt einen neuen Termin vereinbaren muss!Kulanz ist also das Stichwort. Geht auf die Kunden zu und empfehlt proaktiv eine Verschiebung.Wie kommt man als Unternehmer an staatliche Hilfen?Der Staat hat angekündigt, Unternehmen in der Krise auch finanziell zu helfen.Noch gibt es keine flächendeckenden Programme, aber in vielen Bundesländern sind Anlaufstellen eingerichtet.Beispielsweise können Kredite häufig schon über Landesbürgschaftsprogramme und Bürgschaftsbanken abgesichert werden.In NRW gibt es u. a. die Hotline der NRW-Bank (0211-917414800, www.nrwbank.de).Eine Übersicht der Bürgschaftsbanken findet sich unter: https://www.vdb-info.de/mitglieder.Die KfW-Bank kann mit Krediten oder Zuschüssen helfen, wobei weiter das Hausbankprinzip gilt.Die Bundesregierung und andere Institutionen stellen Informationen für Unternehmen bereit, inkl. aktueller FAQ-Listen und Reisehinweisen zu betroffenen Ländern.Eine Hotline ist Montag bis Freitag erreichbar: 030-186151515.Weitere Informationen gibt es z. B. auf diesen Seiten:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.htmlhttps://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/coronavirus-so-wollen-olaf-scholz-und-peter-altmaier-der-wirtschaft-helfenhttps://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.htmlAuch die einzelnen IHK-Stellen bietet Informationen, Risikobewertungen, FAQ-Listen. Hinweise der IHK Köln finden sich unter: https://www.ihk-koeln.de/coronavirus.Die eigene Kammer findet Ihr mit dem IHK-Finder: https://www.ihk.de/. Angebote gibt es auch von den Handwerkskammern unter https://www.handwerkskammer.de/.FazitAus juristischer Sicht ist noch vieles ungeklärt. Dies lässt allerdings viel Spielraum für Gespräche und Verhandlungen.Gerne stehen wir Euch individuell zur Seite, wenn Ihr konkrete Fälle habt oder weiter Beratung braucht.Auch, wenn es um den Umgang mit dem Finanzamt während den Coronavirus-Zeiten geht.”- Maik Winterhttps://mw-unternehmensberatung.bizJetzt gratis Account für den Campus erstellen: https://www.juliaandgil.community/campusZur Facebook Gruppe!https://juliaandgil.comwww.facebook.com/juliaundgilwww.instagram.com/juliaandgil/Fragen kannst du uns gern an help@juliaandgil.com schicken.