Für alte Kamin- und Kachelöfen, die zwischen 1985 und 1994 gebaut wurden, ist zum neuen Jahr die Betriebserlaubnis ausgelaufen. Öfen müssen aufgerüstet oder stillgelegt werden.
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Für alte Kamin- und Kachelöfen, die zwischen 1985 und 1994 gebaut wurden, ist zum neuen Jahr die Betriebserlaubnis ausgelaufen. Öfen müssen aufgerüstet oder stillgelegt werden.